Präambel

„Dörfliches“ Zusammenleben auf Veranstaltungen erfordert sowohl Rücksichtnahme und Toleranz, als auch ein gesundes Maß an Disziplin gegenüber den Verantwortlichen in der Organisation. Im Grundsatz ist dies ein Appell an die Vernunft der Einzelnen.

Diese Heerlagerordnung soll das Verhalten in den Heerlagern selbst regeln und Konflikte zwischen Heerlager vermeiden helfen.

 

1. Weisungen

Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten.

 

2. Gültigkeit

Diese Heerlagerordnung hat Gültigkeit für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung „Mittelaltersommer am Falkensteinsee.
Die Heerlagerordnung ist bindend für alle Mitglieder der beteiligten Heerlager. Achtet bitte darauf, dass sich mitlagernde Besucher und Tagesgäste daran halten. Die Platzordnung des Campingplatzbetreibers
ist auf jeden Fall bindend für alle Teilnehmer!

 3. Lagerleben

Die Heerlager tragen zum Gesamtbild der Veranstaltung bei. Stellt bitte das Leben der Zeit, die ihr darstellt, möglichst authentisch dar. Denn auch wenn diese Veranstaltung kein offizieller Mittelaltermarkt ist, ist uns das Amiente sehr wichtig.

Zum Erscheinungsbild trägt ganz besonders das Verhalten der Akteure bei. Verhaltet Euch so authentisch wie möglich, vermeidet offensichtliche Anachronismen (wie z.B. Armbanduhren oder Rauchen) im Heerlager. Pöbeleien und tätliche Angriffe sind verboten.

 

4. Anfahrt/Aufbau

Der Aufbau ist so geregelt, dass alle Heerlager am jeweiligen Ankunftstag bis 11 Uhr auf dem Platz sein sollten und die Autos und Transporter so zügig wie möglich wieder vom Platz fahren.

Die Platzzuteilung wird durch den Lagervogt oder eine delegierte Person, nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Heerlager vorgenommen.

Auf dem Platz gilt Schrittgeschwindigkeit!

5. Sicherheit

Durch die Verwendung von offenem Feuer stellen die Heerlager eine Brandlast dar, die einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen. Haltet offene Feuerstellen ständig unter Beobachtung. Macht bitte keine Feuer mit Brandbeschleunigern (z.B. Benzin o.ä.) an.

Ein jeder ist angehalten, die Gefährdung möglichst gering zu halten.

Jedes Lager hat zwingend einen 6 kg ABC Feuerlöscher oder sonstige geeignete Löschmittel bereit zuhalten!

 

6. Sicherheit im Schaukampf

Bewaffnete Schaukämpfe sind nur auf gesichertem Gelände erlaubt. Sicherung geschieht durch Absperrung und durch Sicherungsposten.

Freikämpfe mit Besuchern sind nicht gestattet, auch nicht auf  abgesichertem Gelände. Einfache Übungen sind gestattet, wenn diese nur von erfahrenen Kämpfern durchgeführt werden.

Darüber hinaus gelten die Richtlinien für Schaukampf.
Waffen
Zu einem Mittelalterfest gehören als Ergänzung vieler Gewandungen auch Waffen. Natürlich gilt es immer, die
Bestimmungen des gültigen Waffengesetzes zu beachten, bzw. im Grauzonenbereich mit Dekorwaffen,
Theaterwaffen, Sportwaffen und Schaukampfwaffen den Verstand einzusetzen.
Scharfe Waffen sind natürlich grundsätzlich verboten. Auch sogenannte Bauernwaffen wie Sensen, Mistgabeln
und Dreschflegel dürfen nur im Rahmen der Vorführung mitgeführt werden.
Der jeweilige Waffenträger muss dabei Sorge tragen, dass niemand durch die Waffen verletzt wird. Ansonsten
sind diese sicher zu verwahren. Sportwaffen wie Armbrust oder Bogen sind ausschließlich auf die Benutzung im
abgesicherten Bereich an den jeweiligen Ständen, bzw. im Rahmen von Vorführungen beschränkt. Als Ergänzung
zur Gewandung dürfen sie außerhalb dieser Zonen nur in entspannten Zustand mitgeführt werden.
Diese Waffen werden nur im abgesperrten Bereich in sogenannten Schaukämpfen vorgeführt Auftritten gezeigt. Die Besitzer dieser Waffen müssen 18 Jahre alt sein. Der Waffenträger darf
diese Waffen nicht im alkoholisierten Zustand mit sich führen und ist für die sichere Verwahrung verantwortlich.
Sämtliche Waffen sind so aufzubewahren, dass sie
vor dem Zugriff von unbefugten Dritten gesichert sind. Sollte es doch zu einem Diebstahl von Waffen kommen,
so ist dies sofort dem Veranstalter zu melden.
ACHTUNG: am getrennten Campingplatz herrscht absolutes Waffenverbot!

 

7. Entsorgung

Haltet bitte euer Lager sauber. Vermeidet Müll nach Möglichkeit. Entsorgt Euren Müll bitte in die vom Veranstalter bereitgestellten Container oder nehmt ihn mit nach Hause.

Haltet die sanitären Anlagen sauber. Der Platz ist sauber zu verlassen (besenrein).

 

8. Nachtruhe

Haltet die Nachtruhe ein. Die Nachtruhezeiten sind aus der Platzordnung vom Campingplatzbetreiber zu entnehmen. Ab diesem Zeitpunkt sprecht bitte etwas leiser (Zimmerlautstärke), macht keine laute Musik mehr.
Fangt den Morgen mit Rücksicht auf die Langschläfer leise an.

9. Handel

Handel in den Heerlagern ist nach Absprache erlaubt (Exklusivrecht der Händler).

10. Hunde

Heerlageristen sind innerhalb und außerhalb ihres Lagers für ihre Hunde verantwortlich und haben diese an der Leine zu halten. Hundefäkalien werden von den Hundebesitzern direkt entfernt. Freiläufer werden abgemahnt, bei dreimaliger Wiederholung erfolgt der Ausschluß vom Heerlager!

 11. Haftung

Grundsätzlich halten die Heerlager für auftretende Schäden an Personen und Gegenständen persönlich. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

12. Sonstiges

Seid pünktlich, diszipliniert und verlässlich.
Haltet Euch an die Zeiten.

Auf ein schönes Heerlager,
die Lagerorga

HIER kann die Heerlagerortnung heruntergeladen werden!